Verbindliche Investitionsperspektive:
Investitionsverpflichtung
Mit dem Erwerb der Liegenschaft ist eine Investitionsverpflichtung verbunden. Ziel der Stadt ist es, eine nachhaltige Nutzung und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns sicherzustellen. Daher ist dem Angebot ein Nutzungskonzept beizufügen.
Konkret wird erwartet, dass der Erwerber innerhalb von 5 Jahren nach Eigentumsübergang konkrete Maßnahmen zur Sanierung, Umnutzung oder Modernisierung des Gebäudes umsetzt oder nachweislich vorbereitet und das Objekt einer dauerhaften, dem Ortskern angemessenen Nutzung zugeführt wird.
Die Art, der Umfang und der zeitliche Rahmen der Investition sind im Rahmen des Verkaufsverfahrens darzulegen und Bestandteil der vertraglichen Regelungen.
Gerne können Sie einen Besichtigungstermin mit unserem Gebäudemanager, Herrn Huwe, unter der Telefonnummer 03679/7902-44 vereinbaren.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg verkauft im Wege der öffentlichen Ausschreibung im Ortsteil Lichte, das an der Saalfelder Straße 4 gelegene Grundstück zum Höchstgebot.
Nach vorliegendem Verkehrswertgutachten beträgt das Mindestgebot
137.000,00 Euro.
Der Erwerber hat sämtliche Nebenkosten, insbesondere die Notar- und Gerichtsgebühren, einschließlich der Kosten des Verkehrswertgutachtens zu tragen.
Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
„Kaufgebot Schulweg 16, Lichte“
bis zum 31.08.2026 zu richten an:
Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg
SG Liegenschaften
Marktstraße 2
98724 Neuhaus am Rennweg
Die Angebotseröffnung erfolgt im Anschluss an die Gebotsfrist.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden gesondert benachrichtigt.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Wir freuen uns auf Ihre Angebote!